ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DIE SPITEX
- Tarifblatt für Spitex-Kunden Kanton Bern (PDF)
Wer kann Spitex-Dienstleistungen beziehen?
- Personen welche nach einem Spitalaufenthalt Hilfe benötigen
- wenn die eigenen Kräfte nachlassen und eine Unterstützung bei den täglichen Aktivitäten notwendig werden
- wenn für das Wohlbefinden und die Sicherheit einer Person gesorgt werden muss
- wenn eine Unterversorgung festgestellt wird, welche zu körperlicher Beeinträchtigung führt
- bei Mutterschaft
- nach einem Unfall oder bei schwerer Krankheit
Im Auftrag der Verbandsgemeinden Roggwil und Wynau übernimmt die Spitex-Dienste Roggwil-Wynau gemäss Leistungsvertrag die vereinbarten Aufgaben. Die Organisation ist verpflichtet mit ihren finanziellen Mitteln haushälterisch umzugehen, weil Spitexorganisationen von Kanton und Gemeinde mitfinanziert werden.
Die Spitex-Dienste Roggwil-Wynau sind an 7 Tagen pro Woche von 06.00 - 23.00 Uhr im Einsatz, garantieren den Pflegeeinsatz innert eines halben Tages nach Spitalaustritt und innert 24 Std. für den Haushaltseinsatz.
Die Anmeldung für den Hilfe und Pflege zu Hause kann, vorerst ohne ärztliche Verordnung, erfolgen. Wir übernehmen dies für Sie. Fragen beantworten wir Ihnen werktags von 07.30 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 17.00 Uhr.
Unsere Koordinaten finden Sie in der Rubrik Kontakt.
SCHWEIGEPFLICHT
Grundsatz:
1. Auskünfte sind bei der betroffenen Person direkt einzuholen
2. Die Weitergabe von Personendaten benötigt die Erlaubnis der betroffenen Personen.
3. Es dürfen keine Personendaten bekannt gegeben werden, die Rückschlüsse auf die davon betroffenen Personen zulassen.
In die ärztliche Schweigepflicht gemäss Strafgesetzbuch Art. 321 eingebunden, ist auch das Personal der Spitex-Dienste.
Unsere Informationen über Klienten, Daten und unser Wissen werden streng vertraulich, und gemäss Vorgaben des Datenschutzgesetztes, behandelt.
